Öffnungseuphorie, aber….


Die absurde Coronapolitik geht weiter, Willkür herrscht im Staate Schweiz
Seit gut einem Jahr passen wir uns immer wieder den neuen Vorschriften an, versuchen das Beste für den Betrieb und unsere Gäste, investieren Geld und Zeit ohne die Motivation zu verlieren. Inzwischen sind unsere Energie und unsere finanziellen Mittel weitgehend aufgebraucht.

Schon die vom Bund erlassenen Schliessungsmassnahmen in der Gastronomie sind nicht fair. Warum sind Restaurant ungefährlich und erlaubt, wenn sie sich in einem Hotel befinden, als Kantine deklariert sind oder nur Büezer bewirten? Warum dürfen sich unbeschränkt viele Menschen vor Take Aways ohne Masken und ohne Abstand zusammenrotten und normale Restaurant mit funktionierenden Schutzkonzepten gelten als hochgefährlich und müssen zugesperrt werden? Das ist völlig unlogisch, ungerecht und gegen jedes rechtsstaatliche Prinzip.

Am Gründonnerstag erhielten wir von der Finanzdirektion Bescheid, dass wir nur eine Härtefallentschädigung von 5.835 Prozent erhalten. Den meisten Restaurant im Kanton Zürich wurde der versprochene Betrag von 20% der durchschnittlichen Umsätze der Jahre 2018/2019 anstandslos überwiesen. Wir erfüllen alle Kriterien, haben durch den komplexen Betrieb mit Banketträumen und dem grossen Garten höhere Aufwände als ein einfaches Restaurant, wir bilden drei Lehrlinge aus und haben diese die ganze Zeit während der Schliessungsperiode sinnvoll beschäftigt. Die massive Kürzung der Härtefallentschädigung wird damit begründet, dass die beantragte Summe die ungedeckten Fixkosten übersteige. In der Verordnung des Bundes und des Kanton Zürichs steht aber ganz klar, dass dieser Passus für Betriebe die 40 Tage schliessen mussten nicht gilt.

Wir nehmen an, dass der Regierungsrat nicht weiss, dass da offenbar einigen wenigen Restaurants ohne ersichtlichen Grund und im Widerspruch zur Verordnung die versprochenen Härtefallgelder massiv gekürzt werden. Für uns hat das nichts mit Gerechtigkeit zu tun und wir sind verzweifelt, enttäuscht und beunruhigt. Wir hoffen immer noch, dass das Ganze nur ein Fehler der zuständigen Sachbearbeiter/innen ist. Sollte das nicht der Fall sein und die krasse Ungleichbehandlung hat System, müssen wir ernsthaft am Rechtsstaat zweifeln oder uns fragen, wer es warum auf uns abgesehen hat. Wir mussten einen Juristen engagieren und innert 10 Tagen über die Osterfeiertage Rekurs einlegen.

Und nun zur allerneusten Absurdität des Bundesrates. Alle relevanten Corona-Zahlen sind am Steigen, drei von vier der vom Bundesrat festgelegten Vorgaben für eine weitere Öffnung sind nicht erreicht. Trotzdem wurden jetzt Öffnungen beschlossen, die gefährlich sind und den meisten betroffenen Unternehmen finanziell keinerlei Erleichterung bringen.
Nach vier Monaten Totalschliessung sollen die Gastronomen einmal mehr innert wenigen Tagen den Betrieb mit angepassten Konzepten hochfahren und die Aussenterrassen öffnen. Viel Vergnügen bei wenigen Grad über dem Gefrierpunkt. Auch bei Sonnenschein werden dank der weiterhin bestehenden Homeoffice-Pflicht nur wenige Gäste kommen. Am Abend wird es erst ab 20 Grad wirklich gemütlich in unserem schönen Sommernachtstraumgarten. Bei Regenwetter und Kälte kommt niemand, die Mitarbeiter stehen herum und unsere hochwertigen Lebensmittel vergammeln im Kühlraum.

Wenn sich die Öffnungseuphorie wie im letzten Herbst als krasse Fehleinschätzung erweist, wird dann wieder viel zu spät, völlig unlogisch und inkonsequent auf Kosten der Gastronomie geschlossen. Wir wissen zur Zeit nicht genau, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen, wie es möglich ist, einen reinen Terrassenbetrieb ohne weitere Verluste zu betreiben.

Bis wir eine positive Antwort auf unseren Rekurs haben, und unsere Verluste durch das Härtefallgeld gedeckt sind, bleibt der Neumarkt Garten geschlossen.

Sobald wir eine stabile Wetterlage mit genügend Wärme haben, wird allenfalls das Barcafé in Selbstbedienung mit einem reduzierten Verpflegungsangebot geöffnet. Vor der Bar und im Garten werden wir dann Tische bereitstellen.

 

Gerne würden wir unsere Freunde und Gäste wie gewohnt im Neumarkt bewirten, leider ist das zur Zeit nicht möglich. Wir hoffen auf einen schönen Sommer und versuchen unsere Motivation nicht ganz zu verlieren.

Mit freundlichen Grüssen
René Zimmermann und das Team der Wirtschaft Neumarkt

Zurzeit ist folgendes  geplant:

Ab Donnerstag, 22. April  
Kleines Angebot in Selbstbedienung Barcafe Neumarkt;  9 bis ca. 19 Uhr, je nach Andrang

Donnerstag, 29. 4. bis Samstag 1. 5. :  
Unsere Lehrlinge kochen ein Dreigangmenü für 75 Franken
Gedeckte Pergola, ca. 20 Sitzplätze
Eintreffen 18 bis 19 Uhr
Telefonische Reservation ab Mittwoch, 28. 4.    9 Uhr
Reservation gilt bei jeder Witterung